Sie schließen einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung (Altenpflegeheim oder ambulanter Pflegedienst). Das Schulgeld wird vom Hessischen Sozialministerium übernommen.
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (AA) oder die Kommunale Vermittlungs-agentur (KVA) durch Bildungsgutschein ist möglich.