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AUSBILDUNG

Konzept der staatlich anerkannten Altenpflege

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Konzept der staatlich anerkannten Altenpflege

Der Beruf der Altenpflege hat gute Zukunftsperspektiven und wir bieten dazu eine qualifizierte Ausbildung.

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Unsere Schule legt Wert auf die sozialpflegerische Ausrichtung der Ausbildung, das bedeutet:

Dass wir nicht nur medizinische Kenntnisse vermitteln wollen, sondern dass es für uns von besonderer Wichtigkeit ist, dass der alte Mensch in seiner Ganzheit mit seinen Fähigkeiten, seinem Wissen, seinen Schwächen und seinen Bedürfnissen verstanden und akzeptiert wird. Wir vermitteln eine ganzheitliche Pflege, die Altenpfleger/innen in ihrem zukünftigen Arbeitsfeld, der stationären, oder ambulanten Altenhilfe, umsetzen können.

Wir erwarten von unseren Bewerber/innen eigenständiges Denken und Handeln, Konfliktfähigkeit, Kreativität und Phantasie, aber auch die Fähigkeit mit Kolleg/innen in einem Team zusammenzuarbeiten.

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Zugangsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung
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  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand wie z. B.:
    oder
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  • Hauptschule und eine abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung.
    oder
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  • Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse
    • mit gutem Erfolg abgeschlossene Altenpflegehilfeausbildung
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    • Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Altenhilfeeinrichtung
      oder
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    • Bildungsgutschein[themify_hr color=”light-gray” width=”100%” border_width=”1″ ]

Als Bewerbungsunterlagen benötigen Sie

  • einen tabellarischen Lebenslauf (unterschrieben)
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  • ein Lichtbild neueren Datums
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  • Abschlusszeugnisse (beglaubigt)
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  • eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
  • einen großen frankierten Rückumschlag

Bei Ausbildungsbeginn vorzulegen

  • ein hausärztliches Attest über die berufliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)
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  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
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Leitbild des Vereins für Berufsausbildung Vogelsberg e.V.

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Der Verein steht für Bedarfs- und kundenorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung und garantiert Qualität in der Bildung.

Unter Qualität verstehen wir die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen, die eine Dienstleistung zur Erfüllung vorgegebener Forderung geeignet macht. Qualitätsfördernde Maßnahmen zielen darauf hin, den Ist-Zustand in Richtung Soll-Wert zu optimieren, dabei werden die Bereiche der Struktur, des Prozesses und der Ergebnisse berücksichtigt.
Wir wollen einen Beitrag zu einer qualitativ hoch stehenden Pflegeversorgung leisten. Mittels regelmäßig durchgeführter Evaluation sichern wir eine hohe Aus-,Fort- und Weiterbildungsqualität.

Die Leitgedanken orientieren sich an:

  • Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
  • Definition WHO; 1998
  • Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17.Juli 2017
  • Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe  Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Nov. 2000
  • Altenpflegegesetz vom 17. Nov. 2000 (BGB l. IS. 1513)
  • Sozialgesetzbuch (SGB III)

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Um unabhängig von den ausführenden Personen gleich bleibend gute Dienstleistungen anbieten zu können, verpflichten wir uns zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze:

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