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Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in

balken

Die staatliche Prüfung umfasst einen:

  • Schriftlichen Teil
  • Mündlichen Teil
  • Praktischen Teil

Finanzierung:

Sie schließen einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung (Altenpflegeheim oder ambulanter Pflegedienst). Das Schulgeld wird vom Hessischen Sozialministerium übernommen.
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (AA) oder die Kommunale Vermittlungs-agentur (KVA) durch Bildungsgutschein ist möglich.

Zukunftsperspektiven / Möglichkeiten zur Weiterbildung:

  • nach der Prüfung mit einer Abschlussnote von „sehr gut“, „gut“ oder „befrie-digend“ in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkann-ten Altenpfleger/in einsteigen.
  • nach der Prüfung mit einer Abschlussnote von „ausreichend“ und einem Empfehlungsschreiben der Altenpflegeschule in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in einsteigen.
  • nach der Prüfung mit einer Abschlussnote von „sehr gut“, „gut“ oder „befrie-digend“ in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkann-ten Altenpfleger/in einsteigen.
  • nach der Prüfung mit einer Abschlussnote von „ausreichend“ und einem Empfehlungsschreiben der Altenpflegeschule in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in einsteigen.
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